Beeplog.de - Kostenlose Blogs Hier kostenloses Blog erstellen    Nächstes Blog   

Autoversicherung

Auto Versichert



Du befindest dich in der Kategorie: Allgemeines

Samstag, 25. Februar 2012

Sonderkündigung

Von autoversichert, 01:08
Neben der Sonderkündigung der Kfz Versicherung nach einer Beitragserhöhung gibt es noch andere Gründe, wann eine außerordentliche Kündigung vorgenommen werden kann.
Ein weiterer Grund ist ein Schadensfall, den die Versicherung für den Versicherungsnehmer reguliert hat. Nach Abschluss und Regulierung dieses Schadens hat er noch einen Monat lang die Möglichkeit, von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, und zwar selbst dann, wenn der Schadensfall zu seiner vollen Zufriedenheit abgewickelt wurde. Meist wird nach einem Schadensfall deshalb vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht, weil nach dem Versicherungsschaden die Einstufung in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse erfolgen würde. Auch wenn der Versicherungsnehmer einen Fahrzeugwechsel vorgenommen hat, kann er das Sonderkündigungsrecht nutzen. Da er mit dem neuen Fahrzeug nicht zwangsläufig bei seinem bisherigen Versicherer bleiben muss, gibt es beim Fahrzeugwechsel im Prinzip nie Probleme mit der sofortigen Kündigung der Kfz Versicherung.

Das Gleiche gilt auch dann, wenn das Fahrzeug stillgelegt wurde, der Versicherungsnehmer also gar kein Fahrzeug mehr nutzt.
Auch bei der so genannten verdeckten Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht. Eine solche verdeckte Erhöhung des Beitrages ist zum Beispiel dann vorhanden, wenn der bisherige Beitrag nur deshalb nicht erhöht ist, weil der Versicherungsnehmer in eine bessere Schadensfreiheitsklasse eingestuft wird. Wurde das Fahrzeug jedoch gleichzeitig in eine neue und ungünstigere Regional- oder Typklasse eingestuft, ist das ein Grund für eine Sonderkündigung.